Bezirk Tulln kann von attraktiven Förderungen für eMobilität profitieren

LAbg. Mag. Alfred Riedl: 29 Ladestationen sind gute Basis, aber ausbaufähig

Mit 1. März trat die neue e-Mobilitätsförderung in Niederösterreich in Kraft, welche sich sowohl aus einer Bundesförderung als auch der attraktiven Anschlussförderung des Landes zusammensetzt. Um der eMobilität weiter zu ihrem Durchbruch zu verhelfen, wird neben der Anschaffung von Elektrofahrzeugen auch die Einrichtung von Ladestationen, sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich gefördert. „Momentan kann man im Bezirk Tulln erst auf 29 Ladestationen für Elektrofahrzeuge zurückgreifen, das Interesse an einem Ausbau ist allerdings spürbar“, weiß LAbg. Mag. Alfred Riedl über den aktuellen Stand der Entwicklungen zu berichten und freut sich, dass im aktuellen Fördermodell sowohl Privatpersonen als auch Vereine und Unternehmen gefördert werden: „Mit attraktiven Förderungen des Landes Niederösterreich und einer dichten Ladeinfrastruktur können wir bedeutende Schritte in Richtung Mobilitätswende setzen.“ Dabei betonen die zuständigen Landesräte Dr. Petra Bohuslav und der designierte Landeshauptfrau-Stellvertreter LR Dr. Stephan Pernkopf die bereits bestehende Vorreiterrolle Niederösterreichs, wo man aktuell bereits mehr als 420 Ladestationen vorweisen kann: „Schon heute werden im Bundesländervergleich die meisten Elektro-Fahrzeuge in Niederösterreich zugelassen. Und im EU-Vergleich ist Österreich sogar das Land mit dem höchsten Anteil an reinen e-Fahrzeugen bei den Neuzulassungen im Jahr 2016. Doch wir wollen unsere Spitzenposition weiter ausbauen. Eine deutliche Steigerung der e-Zulassungszahlen wird uns mit der attraktiven Förderung mit Sicherheit gelingen.“ Mit dem neuen e-Mobil-Paket erhalten Privatpersonen beim Ankauf eines Elektroautos durch die Landes- und Bundesförderung sowie dem e-Mobilitätsbonus der Autoimporteure insgesamt 5.000 Euro. Für gewerbliche Betriebe und Vereine beträgt die Förderung künftig in Summe 4.000 Euro. Für private Ladestationen gibt es in Summe bis zu 1.000 Euro, sowie bis zu 500 Euro bei gewerblichen Unternehmen durch das Land Niederösterreich, so Labg. Riedl.