Fahrgastentschädigung bei Zugverspätungen

Neuregelungen bei Entschädigungen

Neu geregelt wird künftig die Entschädigung von Fahrgästen bei Zugverspätungen, erklärte Nationalrat Johann Höfinger. Im Fernverkehr gibt es ab einer Unpünktlichkeit von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises retour, ab zwei Stunden 50 Prozent. Im Nahverkehr erhalten alle Jahreskartenbesitzer mindestens zehn Prozent Entschädigung, wenn im Jahresschnitt nicht mindestens 90 Prozent Pünktlichkeit erreicht wird. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde sind die Bahnunternehmen verpflichtet den Fahrgästen Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind, weiß der VP-Mandatar Höfinger. Foto: Monika Haferl und Maria Wieser bei einem Wien Ausflug mit den Kindern Viktoria Mayer, Agnes und Matthias Haferl, Alexander und Sophie Wieser, Raffael und Bernhard Stich mit Nationalrat Johann Höfinger