Die Volkspartei Bezirk Tulln nutzte den 3. Juni, um für mehr Gerechtigkeit bei der Mindestsicherung zu werben. „In der derzeitigen Form ist die Mindestsicherung für uns unsozial. Nicht anders kann man es nennen, wenn sich Leistung nicht mehr lohnt und Mindestsicherungs-Bezieher oftmals mehr bekommen als Menschen, die arbeiten gehen und Steuern zahlen“, halten LAbg. Mag. Alfred Riedl und VP Bezirksparteiobmann Nationalrat Johann Höfinger bei einer Pressekonferenz fest. 869,4 Mio Euro wurden 2015 in ganz Österreich für die Mindestsicherung ausgegeben, im Bezirk Tulln immerhin 1,412 Mio Euro für 523 BezieherInnen! Bei Verteilaktionen im ganzen Bezirk wurde deshalb für eine Reform der Sozialleistung geworben. „Wir müssen jene unterstützen, die es brauchen und Hilfe benötigen. Wir müssen aber auch auf die Fleißigen schauen und Gerechtigkeit üben, gegenüber denen, die arbeiten gehen und Steuern zahlen. Nur dann ist das Sozialsystem auch gerecht“, verweisen die VP-Mandatare Riedl und Höfinger auf die Pläne der VP zur Reform. Dazu zählen unter anderem eine Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro pro Haushalt, vermehrte Zuerkennung von Sach- statt Geldleistungen, ein sogenannter Wiedereinsteigerbonus, verstärkte Kontrollen, geringere Zahlungen an Asylberechtigte sowie die Verpflichtung zu Sprach- & Integrationskursen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern laufen diesbezüglich. Niederösterreich hat im Bereich des Möglichen seine Aufgaben mit der Schaffung eines Wiedereinsteigerbonus bereits letzten Sommer erledigt. Mindestsicherungbezieher, die länger als 6 Monagte Mindestsicherung bezogen haben, können für die Dauer von bis zu 12 Monaten einen Bonus in Höhe von 1/3 des Nettoeinkommens bis zu gesamt maximal 1.172 Euro erhalten. Beispiel: Familie mit 2 Kindern: nach derzeitiger Rechtslage in NÖ erhält die Familie 1.642 Euro an Leistungen aus der Mindestsicherung. In Wien wären das heute schon 1.709,04 Euro. Geht es nach der SPÖ Forderung, erhält diese Familie (zumindest) 1.558,24 Euro. Bei der VP wird der Deckel bei 1.500 Euro eingezogen. Zusätzlich erhält die Familie jeweils noch 389 Euro an Familienbeihilfe, etwa 100 Euro an Vergünstigungen bei Rundfunk- und Rezept-gebühren und profitieren vom steuerlichen Kinderabsetzbetrag. Beispiel 2: ein Tischer-Geselle (30 Jahre) mit 2 Kindern geht arbeiten und verdient rund 2.200 Euro brutto, was 1.589 Euro netto entspricht. Er erhält keine zusätzlichen Begünstigungen. Auch diese Familie erhält 389 Euro an Familienbeihilfe und profitiert vom steuerlichen Kinderabsetzbetrag. Die Volkspartei NÖ fordert mehr Gerechtigkeit bei Mindestsicherung!!!
VP Bezirk Tulln wirbt für mehr Gerechtigkeit bei Mindestsicherung
Pressekonferenz und Verteilaktion am Aktionstag für Reform der Sozialleistung
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